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Schmitt, Carl
(recht.geschichte.20 und recht.geschichte.person)
    

Deutscher Staatsrechtslehrer. Geboren 11.7.1888 in Plettenberg, gestorben Ostermontag 1985 in Plettenberg.

Carl Schmitt wurde am 11.7.1888 als ältestes von vier Kindern einer katholischen Familie im überwiegend protestantischen Plettenberg im Sauerland geboren. Vom 11.4.1900 bis 1907 besuchte Schmitt das staatliche Rivius-Gymnasium in Attendorn. Ab 1907 begann Schmitt auf Anraten seines Onkels ein Jura-Studium in Berlin. Er selbst plante zuvor, Philologie zu studieren, und damit seinen literarisch philologischen Neigungen nachzugehen, folgte aber dem Rat des Onkels.

Von 1907 bis 1910 studierte Schmitt an verschiedenen Universitäten in Deutschland. Nach Berlin folgte ein kurzer Aufenthalt in München, und der Abschluss des Studiums in Straßburg. 1910 promovierte er in Straßburg mit einer Arbeit über "Schuld und Schuldarten"

Zwischen 1913 und 1915 leistete Schmitt seine Referendariatszeit ab. Unter anderem bei Dr. Hugo am Zehnhoff aus Düsseldorf einem einflussreichen Zentrumsmitglied und preußischem Justizminister (bis 1927), der ihn auch finanziell unterstützte. In diese Zeit fiel auch seine Freundschaft zu Theodor Däubler, einem expressionistischen Schriftsteller, über dessen Hauptwerk "Nordlicht" er später noch eine Studie schreiben sollte.

1913 veröffentlichte Schmitt mit seinem Freund Fritz Eisler, unter dem Pseudonym Johannes Negelius Mox Doctor, das kurze Werk "Schattenrisse", in welchem beide sich satirisch mit Figuren wie Thomas Mann und Friedrich Nietzsche auseinander setzten. 1914 fiel Fritz Eisler im ersten Weltkrieg. Schmitt widmete ihm später sein Buch "Verfassungslehre".

1915 legte Schmitt sein Assessorexamen ab. Danach meldete er sich freiwillig zum Kriegsdienst. Wegen einer Rückenverletzung, deren Ursache angeblich ein Sturz vom Pferd ist, wurde er nicht an die Front versetzt, und tat stattdessen Dienst in einer Art Zensur- und überwachungsbehörde. Dort stieg er gegen Kriegsende zum Leiter des für USPD und Friedensbewegung zuständigen Referats auf. In diese Zeit fiel auch seine Eheschließung mit Pawla Dorotic, einer Schneiderstochter aus Wien, die sich als adlige Serbin ausgab.

1916 veröffentlichte Schmitt seine Studie über Theodor Däublers "Nordlicht" und habilitiert sich mit seiner 1914 erstellten Schrift "Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen" in Straßburg. 1919 erhielt Schmitt eine Dozentenstelle an der Handelshochschule in München. Im gleichen Jahr erschien sein Buch "Politische Romantik".

1921 erhielt Schmitt eine weitere Professur in Greifswald und veröffentlichte "Die Diktatur". Noch im gleichen Jahr erhielt er eine Professur für öffentliche Recht an der Universität in Bonn, in Nachfolge von Rudolf Smend.

1923 veröffentlichte Schmitt seine Schrift "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus", in der er den Parlamentarismus Weimars kritisierte. Dort schrieb er unter anderem, was er auch in der Verfassungslehre nochmals wiederholt, Demokratie sei Homogenität, das bedeute Ausscheidung des Heterogenen.Weiterhin erscheint in diesem Jahr von ihm "Römischer Katholizismus und politische Form".

Im Jahr 1924 reichte Schmitt die zivile Scheidung der Ehe zu Pawla Dorotic ein. Die kirchliche Scheidung, um die Carl Schmitt sich mehrfach bemühte, blieb versagt. 1926 schloss er die Ehe mit seiner zweiten Frau Duschka Todorovic. Aufgrund der verweigerten kirchlichen Scheidung seiner ersten Ehe, galt Schmitt damit als exkommuniziert.

1928 erhielt Schmitt nach Verhandlungen einen Ruf an die Handelshochschule in Berlin. Nach Außen hin war dies ein Abstieg für ihn, da er dort nicht mehr Juristen, sondern nur noch Betriebs- und Volkswirte zu Studenten hatte. Im gleichen Jahr veröffentlichte er "Den Begriff des Politischen". Weiterhin erschien 1928 von ihm das Lehrbuch "Verfassungslehre", in welchem er den Großteil seiner Lehre und Ansichten zusammenfasste.

1931 veröffentlichte Schmitt "Der Hüter der Verfassung", welche den Reichspräsidenten als pouvoir neutre ausweist. Im gleichen Jahr wurde den Eheleuten Schmitt die Tochter Anima-Louise geboren.

1932 veröffentlichte Schmitt die Schrift "Legalität und Legitimität". Im gleichen Jahr vertrat Schmitt die Reichsregierung im Prozess gegen Preußen, im Zusammenhang mit der Absetzung der preußischen Regierung durch die Regierung von Papen, dem sogenannten Preußenschlag. Auf der Gegenseite standen für Preußen: Hermann Heller, Gerhard Anschütz und Arnold Brecht.

Im Spätsommer 1932 beteiligte Schmitt sich an der Entwicklung der sog. "Querfrontpläne" von General Schlaicher, die eine Revision der Weimarer Verfassung unter einer Herrschaft der Reichswehr vorsahen. Im November verhandelte er mit der Universität Köln und erhielt einen Ruf dorthin, den er auch annahm.

Nach Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Schmitt im April 1933 von Johannes Popitz (seit 1933 preußischer Finanz-Minister) gebeten an der Ausarbeitung des Reichsstatthaltergesetzes teilzunehmen, und nahmen an. Im gleichen Monat weigerte Schmitt sich eine Petition zum Schutze des vom "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums", in seiner Position bedrohten, Hans Kelsen zu unterschreiben.

Am 1. Mai 1933 trat Schmitt in die NSDAP ein. Am 11.7.1933 wurde er von Göring zum Mitglied des preußischen Staatsrats ernannt, ein Gremium, das Göring, als preußischem Ministerpräsident, beratend zur Seite stehen sollte. Im Oktober 1933 nahm Schmitt den Ruf auf einen neu geschaffenen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität in Berlin an, und verließ damit Köln vor Ablauf eines halben Jahres. Im November wurde er Leiter der Fachgruppe Hochschullehrer im NS-Rechtswahrerbund.

Im Juni 1934 wurde Schmitt von Hans Frank, dem Reichsrechtsführer, zum Chefredakteur der "Deutschen Juristen-Zeitung" berufen. In dem Artikel "Der Führer schützt das Recht verteidigte Schmitt die Ermordung führender SA-Leute auf den Befehl Hitlers hin. Am 28. November 1935 hielt Schmitt auf einer Sitzung der International Law Association einen Vortrag, zur Rechtfertigung der Nürnberger Rassengesetze (veröffentlicht in: Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, 1936 S. 204 bis 205).

Im Januar 1936 wurde Schmitt von Karl-August Eckhart beschuldigt, einen reaktionären Club innerhalb der Nationalsozialistischen Rechtsorganisationen aufzubauen. Er teilte Schmitt mit, dass er Hans Frank gebeten habe diese Umtriebe zu stoppen und weitere Publikationen aus diesem Kreis zu unterbinden. In einem weiteren Schreiben an einen Dr. Raeke, den Reichsinspektor der NS-Juristen-Organisation, bezeichnete Eckhart Schmitt als "Kronjuristen" der unter jedem Regime dienen könne.

Im Februar 1936 sah sich Schmitt in einer Vorlesung über "Walter Jellinek und die jüdischen Einflüsse auf deutsches Recht" einem feindlichen Publikum gegenüber, dass ihm Fragen über die Einflüsse des politischen Katholizismus stellt, um ihn damit gezielt anzugreifen.

Man warf Schmitt eine mangelnde Überzeugung bezüglich des Rassismus und Antisemitismus, seine katholische Prägung und seine reaktionären mit den NS-Ideologien nicht übereinstimmenden Ideen vor. Im Sommer begann der Sicherheitsdienst der SS damit Schmitt zu überprüfen. Sein Briefverkehr wurde überwacht. Im Herbst erschienen zwei Artikel in "das schwarze Korps", die Schmitt angriffen.

Im Oktober veranstaltete Schmitt einen Kongress unter dem Titel "Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist", mit dem er versuchte dazu zu animieren, jüdische Autoren nicht oder nur besonders kenntlich gemacht zu zitieren. Dazu erschien ein Artikel von ihm in der DJZ (Schmitt in DJZ 1936, Sp. 1193 bis 1199). Dieser Kongress war Schmitts letzter Versuch den Vorwürfen einer mangelnden Überzeugung hinsichtlich des Rassismus und des Antisemitismus entgegenzutreten und sich dem System anzubiedern.

Ende 1936 legte Schmitt dann seine hochschulpolitischen Ämter nieder und trat als Mitglied der Vereinigung deutscher Juristen zurück, das Erscheinen der DJZ wurde eingestellt. Die Deutschen Briefe (Deutsche Briefe, 1936, 498 zitiert aus: Bendersky 1936, 498) titeln im Zusammenhang mit Carl Schmitt: "Auf dem Wege in die Emigration oder ins Konzentrationslager?"

Auf Betreiben Görings, wurde eine weitere Verfolgung von Schmitt eingestellt. Die Untersuchungen dauerten zwar zum Teil noch bis 1937 fort, hatten aber, neben den bereits erfolgten Ämterniederlegungen, keine weiteren Folgen. Schmitt behielt seinen Posten als Mitglied des preußischen Staatsrats, der seit 1936 nicht mehr zusammen trat, und auch seine Professur an der Universität Berlin. Er hielt sich fortan aus der Politik heraus.

Seine weiteren Veröffentlichungen: "Die Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff", (1938), "Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar" (1940) "Völkerrechtliche Großraumordnung", (1941) beschäftigen sich in erster Linie mit dem Völkerrecht, und halten sich aus der Tagespolitik heraus.

Nach Zusammenbruch des Naziregimes und dem Sieg der Alliierten wurde Schmitt von 1945 bis 1947 in Berlin interniert und in Nürnberg verhört. Er verweigerte sich jeder "Entnazifizierung" und erhielt nie wieder einen Lehrstuhl.

1950 erschien "Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum", 1963 "Theorie des Partisanen", 1970 "Politische Theologie II".

Am Ostermontag 1985 starb Carl Schmitt in Plettenberg im Alter von 95 Jahren.

Da Schmitt sich nie offen von den Nationalsozialisten abgewandt hat, ist ihm zu Lebzeiten eine Rehabilitation wie sie vielen anderen zu Teil wurde (z.B. Karl Larenz, Theodor Maunz), versagt geblieben. Allerdings finden sich in der juristischen Literatur vermehrt Versuche dies nach seinem Tode nachzuholen. Im Mittelpunkt des literarischen Interesses steht dabei insbesondere seine radikale Gesinnungswandlung 1933.

Zu Schmitts Schülern gehören Ernst Forsthoff, Ernst Rudolf Huber und Theodor Maunz.

Literatur:
Primär:

  • Schmitt, Carl, Verfassungslehre, Duncker & Humblot, Berlin 1928.
  • Schmitt, Carl, Legalität und Legitimität, Duncker & Humblot, Berlin 1932.
Sekundär:
  • Bendersky, Joseph, W., Theorist For The Reich, 1983, Princeton, New Jersey.
  • Noack, Paul, Carl Schmitt - Eine Biographie, 1996, Frankfurt.
  • Quaritsch, Helmut, Positionen und Begriffe Carl Schmitts, 3. Aufl., 1995, Berlin.
  • [Quaritsch, Helmut,] Complexio Oppositorium - über Carl Schmitt, 1988, Berlin.

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Auf diesen Artikel verweisen: Maunz, Theodor * Dezisionismus * Forsthoff, Ernst * Legitimität * Staatslehre/allgemeine Staatslehre * Gurian, Waldemar * NS-Juristen * Preußenschlag