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Höchstbetragsbürgschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.buergschaft)
    

Als Höchstbetragsbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, die betragsmäßig festgelegt ist und nicht ohne Zustimmung des Bürgen erweitert werden kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bauträgervertrag, Erschliessungskosten