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Glossatoren/Glosse/Postglossatoren
(recht.geschichte.11 und recht.geschichte.12 und recht.geschichte.13)
    

Mit Glossatoren wurden die Juristen der Rechtsschule von Bologna bezeichnet, die seit 1100 das corpus iuris durch Randbemerkungen (= Glossen) kommentierten und so verständlicher machten. Sie schufen damit die Grundlage für das gemeine Recht. Zu den Glossatoren gehörten Irnerius die sog. quattuor doctores Bulgarus, Martinus, Hugo und Jacobus; Azo und Franziscus Accursius, der die glossa ordinaria zusammenstellte.

Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts wurden die Glossatoren von den sog. Kommentatoren oder Konsiliatoren (auch Postglossatoren) abgelöst, die mehr auf die praktische Anwendung des Rechts ausgerichtet waren. Hierzug gehören insbesondere Bartolus und Baldus.

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Auf diesen Artikel verweisen: glossa ordinaria * Gemeines Recht * Novatio quae in effectu non valet non peremit ius pignoris * Konsiliatoren