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Das GWBB wurde am 7.4.1933 nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten aufgrund des Ermächtigungsgesetzes erlassen. Es diente dazu, die Rechte der Berufsbeamten und Pfrofessoren zu beseitigen, um so jüdische und andersdenkende Beamte und Professoren aus dem Amt beseitigen zu können. Insbesondere an den juristischen Fachbereichen führte dies zu einem Verlust von ingesamt 210 Dozenten. Darunter namhafte Wissenschaftler wie Hans Kelsen, Moritz Julius Bonn, Hermann Heller, Karl Strupp, W. Schücking, Walter Jellinek, Hans Nawiasky, Karl Löwenstein, Willibalt Apelt, Erwin Jacobi, Ernst E. Hirsch und Hermann Kantorowicz (siehe dazu Rüthers, Entartetes Recht, S. 129 ff).
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