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Geldstrafe/Tagessätze/Tagessatzhöhe
(recht.straf.at und recht.straf.vollzug)
    

Eine neben der Haftstrafe bestehende mildere Strafform. Die Geldstrafe berechnet sich immer aus Tagessätzen multipliziert mit einer sich aus dem Einkommen des Täters ergebenden Tagessatzhöhe.

Die Tagessatzhöhe wird dabei als 1/30 des Nettlohnes berechnet (§ 40 Abs. 2 StGB). Kindergeld wird mitgerechnet. Dabei ist mindestens von einem und maximal von 30.000,- Euro Tagessatzhöhe auszugehen.

Vom Nettoeinkommen sind abzuziehen sind u.a. Unterhaltspflichten, wobei sich der Richter an den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle orientieren kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Freude, Alvar/Hyperlink-Prozess * Inzucht/Inzest/Blutschande * Buße/Bußgeld * Der Hehler ist schlimmer als der Stehler * Amtsanmaßung