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Mit Erforderlichkeitsklausel werden in der Presse manchmal die Voraussetzungen in
Art. 72 Abs. 2 GG für die konkurrierende Gesetzgebung
und die Rahmengesetzgebung (über den Verweis in Art. 75 Abs. 1) bezeichnet. Diese sind gegeben, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich machen.
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