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Dienstaufsicht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Dienstaufsicht bezeichnet man das Aufsichts- und Weisungsrecht der höheren Behörde gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber seinen untergebenen Beamten.

Die Dienstaufsicht umfaßt, sowohl eine fachliche Kontrolle der Handlungen als auch eine Kontrolle der Art und Weise der Handlungen. Der Dienstaufsichtsberechtigte, ist auch weisungsbefugt und kann bei Verstößen gegen die Dienstpflicht Disziplinarmaßnahmen veranlassen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Aufsichtsbeschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde * Notarin/Notar * Fachaufsicht/Rechtsaufsicht (Staatsaufsicht) * Aufsicht/Aufsichtsbehörde