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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten22.01.06 info: | Einverstanden.
| 20.01.06 Anonym: | Das Beispiel ist schlecht gewählt, weil es sich hierbei um einen Fall \"des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter handelt\" (Sohn geschützt). Richtigerweise muss der Vater selbst fallen und sich verletzen auf dem Weg zum Kaufen der Bettwäschen. Üblicherweise wird hier das Beispiel erwähnt, dass jemand auf einem Salatblatt ausrutscht (so auch im BGH-Fall)
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Stand 2018-02-04
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