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Diskussion (2)
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20.01.06&Anonym&Das Beispiel ist schlecht gew�hlt, weil es sich hierbei um einen Fall \"des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter handelt\" (Sohn gesch�tzt). Richtigerweise muss der Vater selbst fallen und sich verletzen auf dem Weg zum Kaufen der Bettw�schen. �blicherweise wird hier das Beispiel erw�hnt, dass jemand auf einem Salatblatt ausrutscht (so auch im BGH-Fall) 22.01.06&info&Einverstanden.
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Stand 2018-02-04