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Bauplanungsrecht/Bauordnungsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Bauplanungsrecht wird das Recht bezeichnet, das die städtebaulichen Entwicklung durch Vorbereitung und Leitung der Nutzung von Grundstücken steuert. Die Instrumente des Bauplanungsrechts sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Beispiel: Ein Bauplan kann z.B. vorsehen, dass in einem bestimmten Gebiet nur einstöckige Häuser mit einer bestimmten Dachform gebaut werden.

Mit Bauordnungsrecht wird das Recht bezeichnet, das die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen enthält.

Beispiel: So sieht z.B. die Hessische Bauordnung (HBO) vor, dass öffentlich zugängliche Einrichtungen, so gebaut werden müssen, dass sie von Menschen mit Behinderung besucht werden können (§ 46 HBO).

Das Bauplanungsrecht geht dem Bauordnungsrecht grundsätzlich vor.

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Auf diesen Artikel verweisen: Hessische Bauordnung (HBO) * formelle/materielle Baurechtswidrigkeit * Baurecht * Baurecht