logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
formelle/materielle Baurechtswidrigkeit
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Von einer formellen Baurechtswidrigkeit spricht man, wenn ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung durchgeführt wurde.

Von einer materiellen Baurechtswidrigkeit spricht man, wenn eine Bauvorhaben gegen materielles Baurecht (Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht) verstößt.

Je nach Eingriffsnorm genügt entweder die formelle Baurechtswidrigkeit oder nur die materielle Baurechtswidrigkeit als Voraussetzung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise