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Avalkredit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Avalkredit wird ein Kredit bezeichnet, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft oder eine Bankgarantie gewährt. D.h. beim Avalkredit kommt es nicht zur Auszahlung eines Darlehens, sondern zur Gewährung von Sicherheiten für ein anderes Geschäft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bankgarantie * Bankaval