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Alliierten
(recht.geschichte.20)
    

Mit Alliierte werden miteinander verbündete Staaten bezeichnet.

Als alliierte Siegermächte des ersten Weltkrieges werden die fünf Hauptmächte bezeichnet, gegen die das deutsche Reich unterlag. Dazu gehörten: die USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Russland.

Seit dem zweiten Weltkrieg werden als Alliierten die Staaten bezeichnet, die nach dem gemeinsamen Sieg über Deutschland 1945 vorübergehend die deutsche Staatsgewalt übernahmen. Dazu gehörten: die USA, Großbritannien, Frankreich und die UdSSR.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dawes Plan * Enigma * Dekartellierung * Grundgesetz (GG) * Ossietzky, Carl von * Reparationen * Viermächtestatus * Bundeswehr * Souveränität/souverän * Friedensvertrag * Versailler Vertrag