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Mit Zwölftafelgesetz (Lex duodecim tabularum, Lex decemviralis) wird die älteste Aufzeichnung von Gesetzen des römischen Rechts bezeichnet, die ca. 450 vor Christus auf zwölf Tafeln eingemeißelt wurden. Ursache für die Aufzeichnung war das Verlangen der Plebejer im Ständekampf nach mehr Rechtssicherheit durch allgemeinen Zugang zu den Rechtstexten. Aufgenommen wurden nur die strittigen Normen aller Rechtsgebiete.
Im folgenden eine grobe Inhaltsübersicht:
- Pflicht zum Erscheinen vor Gericht als Beklagter.
- Möglichkeit zur Festnahme des Beklagten durch Kläger, Pflicht des Klägers zur Bereitstellung eines Lasttiers bei Krankheit oder hohem Alter des Beklagten
- Bürgen
- Entscheidung durch den Prätor bei gütlicher Einigung.
- Verfahren bei nicht gütlicher Einigung:
- Verhandlung auf dem Forum bis zum Mittag
- Entscheidung durch den Prätor nach dem Mittag
- Regelungen über den Streitwert
- Formeln für die Klageerhebung
- Anerkannte Gründe für die Verschiebung des Gerichtstermins (Krankheit, anderer Termin)
- Möglichkeiten bei Ausbleiben eines Zeugen
- Fristen für aus Urteil vollstreckbare Forderungen
- Folgen bei Nichterfüllung (Haft)
- Ausgestaltung der Haft
- Zulässiges Gewicht der Fesseln
- Verpflegung des Schuldners.
- Höchstdauer der Haft
- Verfahren nach 60tägiger Haft ohne Einigung (Tötung oder Verkauf des Schuldners)
- Aufteilung des Erlöses unter den Gläubigern
- Gültigkeit des Besitzes gegenüber Fremden
4. Tafel 4 - Familienrecht
- Tötung von missgebildeten Knaben
- Verbot des dreimaligen Verkaufs eines Sohnes, mit der Rechtsfolge der Befreiung des Sohnes von der väterlichen Gewalt bei einem Verstoß gegen dieses Verbot (Vgl. Emanzipation)
- Kindschaftsverhältnis bei nach dem Tod des Vaters geborenen Kindern
5. Tafel 5 - Erb und Familienrecht
- Vormundschaft über Frauen, Ausnahme für Vestalinnen
- Keine Ersitzbarkeit der res mancipi einer Frau in Vormundschaft ihrer Agnaten
- Anerkennung von Testamenten
- Erbfolge bei Kinderlosen
- Vormundschaft im Falle fehlender Bestellung durch Rechtsgeschäft
- Vormundschaft bei Geisteskranken durch Agnaten oder Gentilen
- Aufsicht durch Agnaten bei Verschwendungssucht
- Erbfolge bei Freigelassenen wenn keine Testament vorliegt
6. Tafel 6 - Vertragsrecht und Eigentum
- Anerkennung von mündlichen Darlehens- und Kaufverträgen
- Das mündliche Vereinbarte ist zu leisten. Strafe bei Leugnung der Vereinbarung.
- Dauer der Ersitzung
- Unterbrechung des Eintritt der Ersitzung von Ehefrauen
- Status eines Beklagten während eines Prozesses über seine Freiheit
- Regeln über den Einbau fremder Sachen
7. Tafel 7 - Nachbarschaftsrecht
- Umgangswege um Häuser (ambitus)
- Mindestabstände zum Nachbarn beim Bauen
- Ersitzung bei Grundstücken
- Schlichtung von Grenzstreitigkeiten
- Notwegrecht
- Schutz vor Regenwasserschäden
- Rechte bei Überhang von Pflanzen
- Rechte beim Hinüberfall von Früchten auf das Nachbargrundstück
- Eigentumsübergang an beweglichen Sachen
- Freilassung von Sklaven im Erbfall des Eigentümers
- Todesstrafe für die Veröffentlichung von Spottgedichten
- Strafe für Körperverletzung
- Schadensersatz bei Körperverletzung
- Schadensersatz für andere Rechtsgutsverletzungen
- Schadenersatz bei Verletzung durch ein Tier
- Ausschluss des Schadenersastz bei Hinüberfall von Früchten
- Strafe für Verzaubern von Feldfrüchten
- Strafe für das rechtswidrige Abernten fremder Feldfrüchte
- Strafe für Brandstiftung (Todesstrafe bei Vorsatz, Schadensersatz bei Fahrlässigkeit)
- Strafe für das rechtswidrige Abschneiden fremder Bäume
- Rechte des Opfers eines nachts auf frischer Tat ergriffenen Diebes (Tötung des Diebes)
- Recht des Opfers eines tagsüber auf frischer Tat ergriffenen Diebes (Hebeirufen von Hilfe)
- Strafe für den auf frischer Tat egriffenen Dieb (Verlust der Freiheit, Todesstrafe durch Sturz vom tarpeischen Felsen)
- Strafe für den erst später ermittelten Dieb (Wertersatz)
- Voraussetzungen der Hausdurchsuchung beim Tatverdächtigen (mit Schurz und Schüssel durch das Opfer)
- Ausschluss des Ersitzens bei gestohlenen Sachen
- Maximale Zinshöhe
- Strafe bei Wucher (vierfacher Wertersatz)
- Strafe Unterschlagung (doppelter Wertersatz)
- Strafe bei Unterschlagung des Vermögens eines Mündels durch den Vormund
- Strafe für Betrug durch Patron (Todesstrafe durch Opferung)
- Strafe bei Zeugnisverweigerung (Zeugnisunfähigkeit)
- Strafe bei Falschzeugnis (Todesstrafe durch Sturz vom tarpeischen Felsen)
- Strafe bei fahrlässiger Tötung (religiöse Sühne)
- Strafe für nächtliche Zusammenrottung
- Satzungsfreiheit für Vereine
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Volksversammlungsvorbehalt für Entscheidung über den Verlust von Bürgerrechten
- Strafe für Bestechlichkeit von Richtern (Todesstrafe)
- Zuständigkeit für die Untersuchung von Mord
- Strafe für Landesverrat
- Grundsätzlich keine Todesstrafe ohne ordentliches Verfahren
- Verbot der Bestattung in der Stadt
- Beschränkung des Aufwandes bei Bestattungen
- kein Zerkratzen der Wangen
- beim Leichbegräbnis keine Totenklage
- keine Trinkgelage
- kein Besprengen des Grabes
- Verbot der Grabbeigabe von Gold
- Mindestabstand von Brandgrabhügeln zu fremden Häusern
- Keine Ersitzung von Grabstätten
- Eheverbot zwischen Plebejern und Patriziern
- Schalttage nur durch Volksbeschluß
- Regelungen über den Gerichtskalender, d.h. über die Tage an denen das Gericht (der Prätor) angerufen werden konnte.
- Noxalhaftung wegen unerlaubter Handlungen von Hauskinder und Sklaven.
- Ausgleich für unrechtmäßigen einstweiligen Sachbesitz
- Verbot der Weihung streibefangener Sachen für den Gebrauch im Gottesdienst
- Anordnung der letztinstanzlichen Entscheidungsgewalt des Volkes über Gesetze
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