logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Wahl
(recht.allgemein)
(engl. election )
    

Mit Wahl wird die Bestimmung des konkreten Inhabers eines Amtes durch die Mehrheitsentscheidung eines Gremiums bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: election * Wahlcomputer