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Artikel Diskussion (2)
vis absoluta
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.at)
    

Mit vis absoluta (lat. unbedingte Gewalt) wird die zwingende direkte Gewalt bezeichnet. Diese liegt vor, wenn das Opfer durch unmittelbare Gewaltanwendung gezwungen wird. Z.B. wenn ihm gewaltsam der Arm oder die Hand geführt wird.

Das Gegenstück ist die vis compulsiva.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtslatein * Willenserklärung, Bestandteile