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Latein war die Sprache des römischen Rechts, das mit der
Rezeption auch wesentlicher Teil des
deutschen Rechts wurde. Entsprechend kommen viele Begriffe des
deutschen Rechts aus dem lateinischen. Früher war deshalb das Latinum (d.h.
der Nachweis, dass man die lateinische Sprache beherrscht) Voraussetzung für
das Studium der Rechtswissenschaften.
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