Nachfolgegesetz zum Signaturgesetz. Das VDG regelt die wirksame Durchführung der Vorschriften über Vertrauensdienste in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments (eIdas-Verordnung).
Im Wesentlichen geht es um die Aufsicht über die Vertrauensdiensteanbieter die für das Ausstellen qualifizierter elektronischer Signaturen nach Annex I der eIdas-Verordnung.
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