Signaturgesetz. Gesetz von 1997 das die rechtlichen Rahmenbedingungen
für digitale Signaturen schafft.
Im Frühjahr 2001 wurde aufgrund der Signatur-Richtlinie im Parlament eine
Novellierung des SigG beschlossen, die den Weg in die Gleichstellung mit
der Unterschrift ebnete. Im Sommer 2001 wurden dann die letzten
notwendigen Änderungen am BGB vorgenommen.
Die novellierte Fassung kennt jetzt Signaturen verschiedener Sicherheitsstufen. Eine erneute Novelle im November 2004 führte zu Vereinfachungen bei der Ausgabe von Signaturkarten. So können jetzt Zertifizierungstellen wie Banken, die schon für die vorige Geschäftsbeziehungen den Kunden identifiziert haben, ohne erneute persönliche Identifizierung eine Signaturkarte ausstellen. Damit könnte die nächste Hürde bei der Verbreitung der elektronischen Signatur genommen worden sein.
Das Signaturgesetz ist durch das Vertrauensdienstgesetz abgelöst worden.
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