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Sinn der Verbrechenslehre ist die systematische Erfassung und Einordnung der Strukturelemente, die allen Straftaten gemeinsam sind. Sie beantwortet die Frage, wann ein mit sozialschädlichen
Folgen verbundenes Verhalten einem bestimmten Menschen zugerechnet werden kann (So Wessels, AT, Rn. 801). Jeder Verbrechenslehre entspricht ein Verbrechensaufbau.
- klassisches System, unter Verbannung aller subjektiven Elemente aus dem Tatbestand.
- neoklassiches System (= Rspr.)
- teleologisches System (= herrschende Lehre)
- finales System
- personale Straftatlehre
Zum Verbrechensaufbau nach dem neoklassichen und dem teleologischen System siehe unter
Grundlagen Strafrecht.
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