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Überschuldung
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Von Überschuldung spricht man, wenn das vorhandene Vermögen eines Schuldners die Verbindlichkeiten nicht deckt (§ 19 InsO).

Bei juristischen Personen ist die Überschuldung Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.

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Auf diesen Artikel verweisen: Insolvenz/insolvent * Eröffnungsgrund, Insolvenz