In Art. 9 GG festgelegte vom Staat garantierte
Freiheit der Tarifpartner bei der
Festlegung der Bedingungen, insbesondere der Entlohnung, für unselbständige
Arbeit.
Die Tarifautonomie ist eine Konsequenz aus der Einsicht, daß weder Staat
noch der einzelne Arbeitnehmer in der Lage ist einen gerechten Preis für
seine Arbeit auszuhandeln.
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