Gemäß § 3 AO sind Steuern "Geldleistungen, die
nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und
von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von
Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft,
an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von
Einnahmen kann Nebenwzeck sein."
Die Abgabenordnung zählt auch Zölle und Abschöpfungen zu den Steuern
im Sinne der Abgabenordnung.
Man kann unter verschiedenen Gesichtspunkten folgende Arten von Steuern unterscheiden:
In Deutschland werden z.B. folgende Steuern erhoben:
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