Mit Sicherungsverfügung wird im Zivilprozessrecht eine Verfügung im einstweiligen Rechtsschutz bezeichnet, die zur Sicherung eines Anspruchs dient (z.B. Eintragung einer Vormerkung zu Rangsicherung einer Sicherungshypothek). Mit Regelungsverfügung eine Verfügung die zur Regelung eines einstweiligen Zustandes dient (z.B. Anordnung den Abdruck eines Artikels mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen vorläufig zu unterlassen). Mit Leistungsverfügung wird eine Regelungsverfügung bezeichnet die zumindest teilweise zur Vorwegnahme der Hauptsache führt (z.B. Anordnung vorläufig einen Schuldner weiter mit Strom zu beliefern). Daher ist sie an höhere Voraussetzungen geknüpft.
Siehe auch unter einstweilige Verfügung, ZPO.
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