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Sicherungsübereignung
(recht.zivil.materiell.sachen)
(GND: 4054809-0)
    

Die Sicherungsübereignung (= Sicherheitsübereignung) ist eine Möglichkeit zur Sicherung von Forderungen. Der Schuldner überträgt dafür dem Gläubiger das Eigentum an Gegenständen aus seinem Vermögen. Sie ist eine Form des Treuhandeigentums.

Gegenüber dem Pfandrecht hat die Sicherungsübereignung den Vorteil, dass die Gegenstände im Besitz des Schuldners bleiben können, und diesem damit weiterhin z.B. zur Produktion zur Verfügung stehen.

Der Eigentumsübergang erfolgt durch eine Einigung in Verbindung mit der Vereinbarung eines Besitzkonstituts.

Beispiel: Als Sicherheit für das gewährte Darlehen übereignet Herr B das Fahrzeug Opel Astra mit der Fahrgestellnummer xxx an Herrn B. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass Herr A das Fahrzeug für Herrn B unentgeltlich verwahrt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Treuhänder/Treuhandsverhältnis/Treuhandseigentum * Realsicherheit/Personalsicherheit * Absonderungsberechtigte/Aussonderungsberechtigte * Sicherungsabrede