Als Realsicherheiten werden Rechte an Rechtsobjekten oder Rechten zur Kreditsicherung bezeichnet:
- Grundpfandrechte
- Fahrnispfandrecht
- Sicherungsübereignung
- Sicherungsabtretung
- Sicherheitenpool
Als Personalsicherheit wird die persönliche Haftung eines Rechtssubjekts (= Person) zur Kreditsicherung bezeichnet.
- Bürgschaft
- Schuldbeitritt
- Patronatserklärung
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