Mit Sicherungsanordnung wird im Verwaltungsprozessrecht eine einstweilige Anordnung bezeichnet, mit der ein bestehender Zustand, den der Antragsgegner ändern will, vorläufig gesichert wird. Mit Regelungsanordnung wird dagegen eine einstweilige Anordnung bezeichnet, mit der der Antragsteller zur Sicherung seiner Rechte weitergehende Maßnahmen verlangt.
In der Praxis werden dies beiden Anordnungen aber trotz teilweise unterschiedlicher Voraussetzungen regelmäßig nicht voneinander unterschieden.
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