Mit Schönfelder wird die von Dr. Heinrich Schönfelder 1931 begründete Sammlung Zivil-, Straf- und Verfahrensrechtlicher Gesetze bezeichnet. Der Schönfelder ist in zwei Bände aufgeteilt. Band 1 ist auch als gebundene Ausgabe ohne Nachlieferungen erhältlich.
Die Ordnungsnummern im Schönfelder beginnen mit der Nummer 20 für das BGB. Die davorliegenden Nummern waren mit den Gesetzen der NS-Diktatur belegt.
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