Die Verfassung eines Vereines wird als Satzung bezeichnet (§ 25 BGB). Über die Satzung wird von den Vereinsmitgliedern beschlossen (§ 33 BGB).
Auf diesen Artikel verweisen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) * Aktiengesellschaft, Voraussetzungen * Satzung * Streikgeld/Streikunterstützung