Mit Sachsenspiegel wird die erste altdeutsche Sammlung von Rechtssätzen aus den Jahren 1215 bis 1235 bezeichnet, die von Eike von Repkow verfasst wurde.
Der Sachsenspiegel zeichnete die damals geltenden Regeln über Staats-, Privat-, Straf-, Verfahrens- und Lehensrecht auf. Diese Regelungen waren teilweise bis zur Ablösung durch das BGB in Kraft.
Der Sachsenspiegel ist aber kein Gesetzesbuch vergleichbar mit den später im fürstlichen Auftrag entstandenen kodifizierten Landrechten, sondern eine aus "privater" Initiative erfolgte Sammlung bestehenden Rechts.
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