Beim Residenz- oder Eingliederungsmodell lebt das Kind gewöhnlich bei einem Elternteil, dieser betreut das Kind auch. § 1687 Abs.1 S.2 BGB geht vom Residenzmodell aus. Der andere Gatte leistet hier Barunterhalt für Kind und betreuenden Elternteil.
Andere Kinderbetreuungsmodelle: Wechselmodell, Nestmodell.
Werbung:
|