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Reichstag
(recht.geschichte.15 und recht.geschichte.16 und recht.geschichte.17 und recht.geschichte.18 und recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Inhalt
             1. Im deutschen Kaiserreich bis 1806
             2. Im deutschen Kaiserreich von 1871 - 1918
             3. In der Weimarer Republik von 1919 - 1933
             4. Seit 1945

1. Im deutschen Kaiserreich bis 1806

In Nachfolge der Hoftage im 12 Jhd. eingerichtete zunächst nichtständige Versammlung, die neben dem Kaiser stand. Auf dem Reichstag von Worms (1495) versprach der Kaiser die jährliche Einberufung. Seit 1663 wurde aus ihm ein ständiger Gesandtenkongress mit Sitz in Regensburg ("ewiger Reichstag"). Er bestand aus drei Kollegien: Dem Reichsfürstenrat, dem Kurfürstenkollegium und dem Kollegium der Reichsstädte.

2. Im deutschen Kaiserreich von 1871 - 1918

Neben dem Bundesrat bestehende allgemeine gewählte Versammlung, der die Mitentscheidung über das jährliche Haushaltsgesetz und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts über die Verwendung der Reichseinnahmen oblag.

3. In der Weimarer Republik von 1919 - 1933

Die gesetzgebende Körperschaft und damit der Träger der Reichsgewalt in der Weimarer Republik. Der Reichstag wurde durch allgemeine und freie Wahlen gewählt.

4. Seit 1945

Kurzbezeichnung für das in Berlin stehende Reichstagsgebäude, das in der Weimarer Republik dem Reichstag diente, und heute Versammlungsort des Bundestags ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Reichsabschied * Landtag * Fürst * Reichskammergericht * Westfälischer Friede, 1648 * Mediatisierung * Ermächtigungsgesetz