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Rechtsscheinhaftung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Rechtsscheinhaftung wird im Zivilrecht die Haftung für einen zurechenbar veranlassten Rechtsschein bezeichnet.

  1. Rechtsschein
  2. zurechenbar gesetzt
  3. guter Glaube, dessen der sich auf den Rechtsschein beruft

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Auf diesen Artikel verweisen: Handelsregister * Rechtsschein