logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Prozessgeschichte
(recht.ref.zpo1)
    

Mit Prozessgeschichte werden Abschnitte im Urteilstatbestand in denen Handlungen geschildert werden, die schon geschehen sind, die aber im Prozess noch wirken.

Die Prozessgeschichte ist im Perfekt abzufassen.

Die Klägerin hat ihre Klage ursprünglich auf einen Kaufvertrag vom 6.10.2004 (Klageschrift vom 23.4.2005, Bl. 1), später dann aber auf einen Kaufvertrag vom 10.11.2004 gestützt (Schriftsatz vom 20.5.2005, Bl. 21).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Urteilstatbestand * Urteilstatbestand