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Zu den Polizeibehörden zählen in Hessen gemäß § 91 HSOG:
- Als oberste Polizeibehörde: das hessische Innenministerium
- Als Polizeibehörde: das Hessische Landeskriminalamt, die Polizeipräsidien, das hessische Bereitschaftspolizeipräsidum und das hessische Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung.
- Als Polizeieinrichtung die hessische Polizeischule
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