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Im Strafprozess wird mit Plädoyer der Schlussvortrag des Anwalts oder Staatsanwalts bezeichnet, der den Sachverhalt
zusammenfasst, rechtlich würdigt und mit einem Antrag an das Gericht abschließt.
- Anrede des Gerichts (kann ggf. entfallen)
veraltet:
Hohes Gericht!
beim Strafrichter vielleicht:
Herr Richter.
- Kurze Zusammenfassung des Ergebnisses der Hauptverhandlung
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar (...)
Nach dem glaubhaften Geständnis steht folgender Sachverhalt fest, der Angeklagte betrat am 7.10. das Lokal und schlug dort den Zeugen mit einem gezielten Faustschlag nieder.
- Rechtliche Würdigung
Damit hat sich der Angeklagte gemäß § 223 StGB einer Körperverletzung schuldig gemacht.
- Strafzumessung
- Angabe des Strafrahmens:
Aus § 223 StGB ergibt sich ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
- entlastende Merkmale
Für den Angeklagten sprechen: Bisher keine Vorstrafen, nur bedingter Vorsatz, sein Nachtatverhalten, sein Geständnis.
- belastende Merkmale
Gegen den Angeklagten sprechen seine (ggf.: einschlägigen) Vorstrafen, seine Uneinsichtigkeit (schwierig wenn der Angeklagte die Tat bestreitet), die Schwere der Tatfolgen
- Antrag
Daher beantrage ich, den Angeklagten zu 8 Monaten auf Bewährung zu verurteilen.
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