Das einfache Legitimationspapier ist eine Urkunde, die als Beweiszeichen für die Gläubigerschaft einen bestimmten Person dient. Der Schuldner wird durch Leistung an den Inhaber von der Schuld befreit, ist aber nicht verpflichtet an den Inhaber zu leisten, wenn dieser nicht mit dem Gläubiger identisch ist. Der Gläubiger braucht das Papier nicht um die Leistung verlangen zu können.
Das qualifizierte Legitimationspapier des § 808 BGB unterscheidet sich vom einfachen dadurch, dass der Schuldner die Zahlung von der Vorlage des Papiers abhängig machen kann. Auch hier hat die Zahlung Befreiungswirkung (= Liberationswirkung). D.h. der Schuldner kann an den Inhaber der Urkunde mit befreiender Wirkung leisten. Auf die Berechtigung des Inhabers kommt es nicht an.
Vom hinkenden Inhaberpapier spricht man, weil das qualifizierte Legitimationspapier im Unterschied zum Inhaberpapier den Schuldner nicht zur Leistung an den Inhaber verpflichtet.
Beispiel: Sparbuch.
Bei Legitimationspapiere wird die zugrundeliegende Forderung durch das Vollstreckungsgericht gepfändet.
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