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Kurzrubrum/volles Rubrum/Aktivrubrum/Passivrubrum
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Kurzrubrum wird eine Kurzfassung des Rubrums bezeichnet, bei dem nur mittels Aktenzeichen und Nachnamen auf den Rechtsstreit Bezug genommen wird:

In dem Rechtsstreit
Müller ./. Schulz
Az. 4 UZ 1/07

Der Gegensatz dazu wird als volles Rubrum bezeichnet:

In dem Rechtsstreit

des Bernd Müller, Hasardeursweg 4, 00100 Prömmsen

-Kläger -

vertreten durch: Rechtsanwalt Peter Brandstar, Anwaltsweg 4, 00100 Prömmsen

gegen

Fritz Schulz, Auf der Hohen Kante 37, 00100 Prömmsen

- Beklagter -

vertreten durch: Rechtsanwältin Frauke Drauhauf, Gerichtsweg 9, 00100 Prömmsen

wegen (...)

Dabei wird der Abschnitt mit der Bezeichnung des Klägers Aktivrubrum und der Abschnitt mit der Bezeichnung des Beklagten Passivrubrum genannt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Klageerwiderung * Nachlasspfleger/Nachlasspflegschaft