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Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Kündigungsschutzgesetz wird das Gesetz bezeichnet, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Es greift allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer muß mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in dem Betrieb oder Unternehmen angestellt gewesen sein. (§ 1 Abs. 1 KSchG).
  • In dem Betrieb müssen mindestens 6 Arbeitnehmer beschäftigt sein (§ 23 ABs. 1 S. 1 KSchG).

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsrecht * KSchG * Spezialgesetze des Zivilrecht