Kondiktion ist der Oberbegriff für die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Von kondizieren spricht man, wenn etwas wegen ungerechtfertigter Bereicherung herausverlangt wird. Bei der Kondiktion unterscheidet man zwischen:
Auf diesen Artikel verweisen: Schuldanerkenntnis, konstitutiv/deklaratorisch * isolierte Grundschuld