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Von einer isolierten Grundschuld spricht man bei einer Grundschuld, die keine Forderung sichert. Gegen diese Grundschuld kann der Verpflichtete nur Einwendungen aus dem dinglichen Bestellungsvertrag bzw. dem zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäft geltend machen.
Beispiel: A will seinem Neffen B eine (isolierte) Grundschuld an seinem Haus schenken. Bei Abschluss des Schenkungsvertrages ist A unerkannt geschäftsunfähig. Daher kann die Grundschuld von A kondiziert werden.
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