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Kfz-Haftpflichtversicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Versicherung bezeichnet, die für Schäden aufkommt die durch ein Kraftfahrzeug (Kfz) an anderen Sachen oder Personen entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Kfz darf nicht ohne Haftpflichtversicherung betrieben werden.

Im Schadensfall kann der Geschädigte gemäß § 3 Nr. 1 PflVG seinen Anspruch direkt gegen den Versicherer geltend machen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Hakenlastversicherung * Haftpflichtversicherung