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Hakenlastversicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Hakenlastversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die für Schäden an Frachtgut eintritt, das einem "Haken" transportiert wird. Die Hakenlastversicherung umfasst auch Schäden an abgeschleppten Fahrzeugen die von der Kfz-Haftpflicht nicht umfasst sind.

Die Hakenlastversicherung kann aber im Unterschied zur Kfz-Haftplichtversicherung nicht direkt durch den Geschädigten in Anspruch genommen werden (BGH v. 11.7.1978 NJW 1978, 2502, 2504).

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