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Kausalgeschäft ist im deutschen Zivilrecht eine andere Bezeichnung für das Verpflichtungsgeschäft, da es den Grund (= causa) für das Verfügungsgeschäft darstellt.
Beispiel: Beim Autokauf ist der Kaufvertrag (= Verpflichtungsgeschäft) der Grund für die nachfolgende Übereignung des Autos (= Verfügungsgeschäft)
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