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Mit Idealverein, wird ein Verein bezeichnet, dessen Zweck
nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
- Mindestmitgliederzahl gemäß § 56 BGB: 7.
- Gemäß § 57 eine Satzung mit folgendem Mindestinhalt:
- Zweck
- Namen
- Sitz
- und die Tatsache, daß es ein eingetragener Verein sein soll
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