Der eingetragene Verein ist ein Verein der durch Eintragung ins Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangt. Er ist die im BGB geregelte Grundform der körperschaftlichen Vereinigung. Bei den eingetragenen Vereinen ist grundsätzlich zwischen dem nichtwirtschaftlichen sog. Idealverein (§ 21 BGB), dem wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) und dem ausländischen Verein zu unterscheiden.
Auf diesen Artikel verweisen: Juristische Personen des Privatrechts * Wizards of OS (WOS) * Verein * Idealverein * organschaftliche Vertretung