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Im HGB ist das
Sonderprivatrecht der Kaufleute geregelt. Dazu zählen unter
anderem Sonderregelungen für Materien des bürgerlichen Rechts:
- Namensrecht (Handelsfirma)
- Vertretung (Prokura, Handlungsvollmacht, Handlungsgehilfe,
Handelsvertreter, Handelsmakler)
- Verträge (Handelskauf, Kommissionsgeschäft,
Frachtgeschäft, Speditonsgeschäft, Lagergeschäft)
- Gesellschaften (KG, OHG, stille Gesellschaft)
Weiterhin regelt das HGB in den §§ 1 - 6 die Frage der Kaufmannseigenschaft
(Wer ist in wann Kaufmann) und der Buchführungspflicht (Handelsbücher).
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