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Art. 139 GG
(gesetz.gg)
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Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


Siehe auch unter Souveränität.

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Auf diesen Artikel verweisen: Souveränität/souverän