logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Fahrlässigkeit, Erfolgsverursachung
(recht.straf.at)
    

Von Erfolgsverursachung spricht man, wenn der Täter durch vom Willen beherrschtes Verhalten den Eintritt eines tatbestandlichen Erfolges herbeiführt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Fahrlässigkeitsdelikte