Die Abtretung
von Forderungen eines Unternehmers an
einen sog. Factor. In der Regel werden beim
Factoring alle bestehenden und künftigen Forderungen
abgetreten (sog. Globalzession).
Der Factor zahlt dafür den Gegenwert abzüglich einer Provision
und zieht die Forderungen ein.
Die Natur des verpflichtenden Factoringvertrages, der von der Abtretung
selbst zu unterscheiden ist, ist umstritten. Er wird entweder als Kauf- oder
Darlehensvertrag eingestuft.
Es gibt zwei Arten des Factoring:
- echtes Factoring (Factor trägt das Delkredererisiko)
- unechtes Factoring (der Unternehmer trägt das Delkredererisiko)
Probleme gibt es hinsichtlich der Kollision mit dem verlängerten
Eigentumsvorbehalt.
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